Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer
ausschl. für den 10.+18. Bezirk



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Aktuelles
Feuerungsanlagenregister der Stadt Wien (FAR)
Seit der Novellierung des Wiener Feuerpolizeigesetzes per 09. Jänner 2024 sind alle öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrerbetriebe in Wien verpflichtet, bei der jährlichen Hauptkehrung in allen Wohn- und Betriebseinheiten spezifische Daten über sämtliche Geräte für Heizung und Warmwasserbereitung inkl. Kochherde, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zu erfassen und in das eigens dafür geschaffene Feuerungsanlagenregister der Stadt Wien (FAR) einzupflegen.
Hierbei werden Daten, wie zum Beispiel der Standort, der Verwendungszweck, die jeweilige Leistung und das Baujahr aktuell erhoben und im digitalen Feuerungsanlagenregister hinterlegt. Die Überprüfung der Feuerungsanlagen und deren Registrierung ist von großer Bedeutung für die Erreichung der Wiener Dekarbonisierungsziele und dient als wesentliche Grundlage für notwendige Energieraumpläne und zukünftige Förderkonzepte.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung und Eintragung der Feuerungsanlagen obliegt den Wiener Rauchfangkehrern.
Downloads
FAR Information der Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer
FAR Information der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder
FREIE FLUCHTWEGE KÖNNEN IM ERNSTFALL LEBEN RETTEN!
Quelle: www.rauchfangkehrer.wien
